Die gesetzliche Rentenversicherung kann für die Zukunft keine ausreichende Altersversorgung mehr gewährleisten. Für einen finanziell gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer heute selbst Vorsorge treffen. Hierfür ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.
Was die Basis-Rente Arbeitsnehmern bietet - Steuerliche Förderung der Beiträge
- Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
- Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
- Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
- Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
- Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von € 23.712 pro Person muss der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und sind auf die Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) limitiert.
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