Staatliche Förderungen



Förder-Rente - staatlich gefördert!

Die anhaltend schwache Geburtenrate und die steigende Zahl der Rentner sorgen in Deutschland für einen demografischen Wandel: Somit ist klar, dass zukünftig immer weniger Berufstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Und auch mit drastischen Kürzungen der gesetzlichen Rente ist zu rechnen. Der einzige Ausweg: privat für den Ruhestand vorsorgen! Schön, wenn Vater Staat über die Förder-Rente das private Engagement mit Zulagen belohnt.

Wegen der bürokratischen Hürden bei der Beantragung und Abwicklung wurde die Förder-Rente von den Mandanten vor dem Jahr 2005 kaum beachtet und von den Produktanbietern geradezu gemieden. Jetzt aber ist "Fördern" kinderleicht und als Baustein der privaten Vorsorge überaus lukrativ.

Staatlich gefördert werden Banksparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. dürfen sie frühestens im Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden und dem Sparer muss eine lebenslange Rente garantiert werden.


* Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.
** Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, inkl. Zulagen.

Die Grundzulage wurde ab dem 01.01.2018 auf 175 EUR p. a. erhöht.

Übrigens gibt es für junge Menschen einen zusätzlichen Anreiz zu Fördern:
Alle Förder-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig 200 EUR vom Staat zu ihrem Förder-Vertrag dazu.

Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro ist, und wer im Vorjahr kein Einkommen erzielt hat, muss mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.